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Abstand/Überholen

A b s t a n d

12 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden

 

Fahrzeug nicht eingehalten

 

12.1 bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h

25 €

12.2 - mit Gefährdung

30 €

12.3 - mit Sachbeschädigung

35 €

12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,

 

sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel

 

des Tachowertes betrug

35 €

12.5 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,

 

sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des

 

Tachowertes betrug

Tabelle 2

 

Buchstabe a

12.6 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h,

 

sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des

 

Tachowertes betrug

Tabelle 2

 

Buchstabe b

13 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst

 

13.1 - mit Gefährdung

20 €

13.2 - mit Sachbeschädigung

30 €

14 Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem

 

vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften

 

nicht eingehalten

25 €

15 Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)

 

oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als

 

50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem

 

vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

80 €

Ü b e r h o l e n

 

 

Fahrverbot

16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

30 €

 

16.1 - mit Sachbeschädigung

35 €

 

17 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

100 €

 

18 Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu

 

 

Überholende überholt

80 €

 

19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass

 

 

während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des

 

 

Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer

 

 

Verkehrslage

100 €

 

19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht

 

 

beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296)

 

 

überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen

 

 

Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

150 €

 

19.1.1 – mit Gefährdung

250 €

1 Monat

19.1.2 – mit Sachbeschädigung

300 €

1 Monat

20 Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen

 

 

(Zeichen 276, 277)

70 €

 

21 Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtge-

 

 

wicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, 

 

 

Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

120 €

 

21.1 – mit Gefährdung

200 €

1 Monat

21.2 – mit Sachbeschädigung

240 €

1 Monat

22 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden

 

 

Verkehr gefährdet

80 €

 

23 Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem

 

 

anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten

30 €

 

23.1 - mit Sachbeschädigung

35 €

 

24 Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach

 

 

rechts eingeordnet

10 €

 

25 Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten

 

 

behindert

20 €

 

26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht

30 €

 

27 Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit

 

 

nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar

 

 

folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen

10 €

 

28 Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des

 

 

vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen,

 

 

angekündigt und sich eingeordnet hatte

25 €

 

28.1 - mit Sachbeschädigung

30 €

 

Anhang (zu Nr. 12 der Anlage)
Tabelle 2
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Fundstelle: BGBl. I 2099, 17 - 18

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern

  • bei einer Geschwindigkeit von mehr als 89 km/h
    - weniger als 5/10 des halben Tachowertes      75 €
    - weniger als 4/10 des halben Tachowertes    100 €
    - weniger als 3/10 des halben Tachowertes    160 €   Fahrverbot 1 Monat*
    - weniger als 2/10 des halben Tachowertes    240 €   Fahrverbot 2 Monate*
    - weniger als 1/10 des halben Tachowertes    320 €   Fahrverbot 3 Monate*
    * soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt
  • bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    - weniger als 5/10 des halben Tachowertes    100 €
    - weniger als 4/10 des halben Tachowertes    180 €
    - weniger als 3/10 des halben Tachowertes    240 €   Fahrverbot 1 Monat
    - weniger als 2/10 des halben Tachowertes    320 €   Fahrverbot 2 Monate
    - weniger als 1/10 des halben Tachowertes    400 €   Fahrverbot 3 Monate
     

 

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