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Wichtige Neuregelung zum 04.12.2010: Winterreifenpflicht
(Quelle: BMVBS) Erscheinungsdatum 26.11.2010
Der Bundesrat hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. [...]
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.
Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
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Wichtige Neuregelung zum 01.07.2010: Pfändungsschutzkonto oder P-Konto
Zum 01.07.2010 wird endlich das lange erwartete Pfändungsschutzkonto oder P-Konto eingeführt. Hiermit soll erreicht werden, dass Zahlungseingänge in Höhe von 985,15 € (dem allgemeinen Freibetrag) pfändungsfrei gestellt und dem Zugriff der Gläubiger durch Vollstreckung entzogen werden. Eine genaue Übersicht über diese neue Art des Kontos ist auf der Seite http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html zu finden.
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Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Mai
(Quelle: www.bundesregierung.de )
Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche werden durch ein neues "erweitertes Führungszeugnis" besser geschützt. Arbeitgeber können damit Menschen mit bestimmten Vorstrafen (z. B. wegen Verbreitung von Kinderpornographie) besser von beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten fernhalten, bei denen viel Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen besteht.
Die dafür notwendige Änderung des Bundeszentralregisters tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. April 2010
(Quelle: www.bundesregierung.de )
Moderner Datenschutz
Mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Informationsansprüche von Betroffenen gegenüber Auskunfteien erweitert. Bürgerinnen und Bürger erhalten grundsätzlich einen Anspruch auf eine jährliche kostenfreie Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Auskunftsansprüche gelten auch für das sogenannte Scoring, das nun verbindlich geregelt wird. Bei diesem Verfahren werden Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten der Betroffenen ermittelt und genutzt.
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2009
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28.08.2009)
- Patientenverfügung schafft Vertrauen
- Gerechter Ausgleich für Geschiedene
- Klarheit im Familienrecht
- Mit Kronzeugen gegen Kriminalität
- Mehr Transparenz und mehr Rechte für Aktionäre
- Neue Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
- Transparenz im Datenschutz
- Arbeitnehmerdatenschutz
- 7. Mindestlohn-Verordnung Bau
- Neuregelungen durch das Assistenzpflegebedarfsgesetz
- Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Telefonieren
- Investitionen in moderne Netze
- Kostenlose Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A/H1N1
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz)
- Solarium-Verbot für Minderjährige
- Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
Patientenverfügung schafft Vertrauen
Viele fürchten Krankheit oder Pflegebedürftigkeit; sich eines Tages nicht mehr mitteilen zu können und fremdbestimmt Behandlungen ausgeliefert zu sein. Dank einer Neuerung im Betreuungsrecht kann nun jeder vorab klare Verhältnisse schaffen – mit einer Patientenverfügung.
Jeder Erwachsene kann nun schriftlich festlegen, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen zulässt, sollte er eines Tages nicht mehr einwilligungsfähig sein. Es steht ihm ebenso frei, sie zu untersagen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Hat der Patient die Fähigkeit zur Einwilligung verloren, prüft ein Betreuer, ob die damals getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Sachlage zutreffen. Gegebenenfalls muss der Betreuer dem Willen des Betroffenen Geltung verschaffen.
Gerechter Ausgleich für Geschiedene
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts;
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
Wenn Ehen auseinandergehen, ist Geld und Gut korrekt zu verteilen. Das sogenannte Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts ermöglicht vielen eine gerechte Auseinandersetzung. Es soll den ausgleichsberechtigten Partner davor schützen, dass der andere Partner Vermögen beiseite schafft. So gelten jetzt einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn oder Ausgleichsforderungen. In die Berechnung werden nun auch Schulden einbezogen, die ein Partner in die Ehe bringt. Dieses Gesetz gilt für Ehen im sogenannten gesetzlichen Güterstand – also nicht bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Neben dem Zugewinn werden auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen verteilt. Beide Ehegatten sollen gleichmässig an gemeinsam erwirtschafteten Anrechten teilhaben. Dafür ist nun an Stelle des bisherigen Einmalausgleichs eine Teilhabe an allen Versorgungsarten vorgesehen. Dabei sollen versorgungsberechtigten Ex-Gatten auch private und betriebliche Altersvorsorgen des anderen zugute kommen. Das neue Recht gilt für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01. September beim Familiengericht eingeleitet werden.
Klarheit im Familienrecht
Streitigkeiten aus Ehe, Familie oder dem Verhältnis von Eltern und Kindern, Fragen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht oder Versorgungsausgleich werden übersichtlich und anwenderfreundlich geregelt. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören unter anderem Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen, aber auch Nachlass- und Registersachen.
Mit Kronzeugen gegen Kriminalität
Schwere Straftaten aus Terrorismus und organisierter Kriminalität sollen effektiver verfolgt werden. Die Aussicht auf Strafmilderung soll die Beteiligten bestimmter Straftaten dazu bringen, sich den Behörden zu offenbaren. Diese sogenannten Kronzeugen sollen mit ihren Angaben dazu beitragen, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Das gilt besonders für solche Taten, die wegen ihrer unauffälligen Begehung nur schwer aufzuklären sind. Die neue Regelung soll jedoch nicht zum persönlichen Vorteil der Täter missbraucht werden. Strafmilderungen sind darum nur unter strengen Voraussetzungen zu erlangen.
Mehr Transparenz und mehr Rechte für Aktionäre
Aktionäre börsennotierter Gesellschaften erhalten künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen: Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen – per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg. Zudem soll das Gesetz missbräuchliche Klagen sogenannter "räuberischer Aktionäre" bekämpfen, die lediglich die Unternehmenspolitik stören wollen.
Neue Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare wird einfacher und effektiver. Auch Mandanten haben Vorteile: Wer Streit mit seinem Anwalt hat, kann diesen künftig vor die neue "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bringen. Beteiligte können dort Auseinandersetzungen vor einem unparteiischen Schlichter schnell und sparsam beilegen.
Transparenz im Datenschutz
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Diese Einwilligung muss festgehalten werden – wird sie nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Es bestehen jedoch jeweils Ausnahmen für listenmässig zusammengefasste Daten: Diese gelten beispielsweise für Eigenwerbung oder für Spendenwerbung unter anderem von Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das neue Datenschutzrecht stellt auch klare Regeln für den Umgang mit Daten von Beschäftigten.
Arbeitnehmerdatenschutz
Die Datenschutzskandale bei einer Reihe von Großunternehmen haben verdeutlicht, dass der Datenschutz im Arbeitsleben verbessert werden muss. Deswegen wurde eine konkretisierende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen (Paragraph 32 BDSG neu). Hier wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Das Gesetz beinhaltet ferner eine Regelung über den Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Danach kann einem Datenschutzbeauftragten während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diesen Sonderkündigungsschutz genießt er auch noch ein Jahr nach dieser Amtszeit.
7. Mindestlohn-Verordnung Bau
Grundlage für die 7. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe ist der am 23. Mai 2009 nach Verhandlungen der Tarifvertragsparteien geschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrag.
Die Mindestlöhne steigen danach bis 2011 in Westdeutschland sowie Berlin um 1,2 bis 2,8 Prozent und in Ostdeutschland um 8,3 Prozent.
Neuregelungen durch das Assistenzpflegebedarfsgesetz
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Hilfe angewiesen sind, können diese Assistenz künftig mit ins Krankenhaus nehmen.
Bisher ruhte die Finanzierung der Assistenzleistung bei stationären Aufenthalten. So konnten die Betroffenen beim Krankenhausaufenthalt nicht auf die benötigte Hilfe zurückgreifen. Sie erhielten im Krankenhaus zwar sämtliche notwendige behandlungspflegerische Maßnahmen.
Neu geregelt wird die besondere pflegerische Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Nachrangprinzip folgt, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auf die Leistungen der Träger der Sozialhilfe anzurechnen sind.
Darüber hinaus ist die im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelte Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie mit körperlich oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen nun verbessert.
Tatsächlich angefallene Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nunmehr erstattet. Die Mitnahme eines Behindertenbegleithundes im öffentlichen Nahverkehr wurde erleichtert.
Die Änderung des Gesetzes ist bereits am 5. August 2009 in Kraft getreten.
Mehr Transparenz und Verbraucherschutz beim Telefonieren
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor so genannten "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Heute ist es möglich, dass die Betreibervorauswahl auf Zuruf eines Dritten umgestellt wird, ohne dass er sich hinreichend bewusst war, dies veranlasst zu haben oder sogar ohne dass der Teilnehmer eine Umstellung gewünscht hat. Unseriöse Anbieter nutzen dies häufig aus, um eine Umstellung zu veranlassen.
Um solche "untergeschobenen" Verträge zu unterbinden, muss die Erklärung der Teilnehmer zur Umstellung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung zukünftig schriftlich erfolgen. Damit wird der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.
Die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern sind künftig genau anzugeben. Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten. Diese Regelungen gelten ab dem 1. März 2010.
Das Gesetz ist bereits am 4. August 2009 in Kraft getreten.
Investitionen in moderne Netze
Um den Strom aus Windenergieanlagen zu den Verbrauchern zu transportieren, aber auch wegen neuer, hocheffizienter konventioneller Kraftwerke und des zunehmenden EU-weiten Stromhandels sind dringend neue Höchstspannungsleitungen erforderlich.
Das Energieleitungsausbaugesetz beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV). Dabei wird auch im Rahmen von vier Pilotprojekten die Erdverkabelung von 380kV-Leitungen getestet. Auf 110kV-Ebene werden Erdkabel nach Wirtschaftlichkeitskriterien gestattet. Ferner enthält das Gesetz Regelungen zur Verstärkung und Optimierung bestehender Leitungen sowie zum Einsatz neuer Technologien wie der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGU) im Netz.
Das Gesetz ist bereits am 26. August 2009 in Kraft getreten.
Kostenlose Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A/H1N1
Mit der Ministerverordnung wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten kostenlos impfen lassen können, wenn sie das möchten. Vorrangig sollen bestimmte Risikogruppen, medizinisches Personal sowie bei Polizei und Feuerwehr Tätige geimpft werden. Die Krankenkassen und Länder treffen auf der Grundlage der Verordnung detaillierte Impfvereinbarungen.
Außerdem gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Impfkosten für bis zu 50 Prozent der Versicherten. Wenn sich mehr als die Hälfte der Versicherten impfen lassen wollen, übernehmen Bund und Länder die Mehrkosten.
Das Gesetz ist bereits am 22. August 2009 in Kraft getreten.
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz)
Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung.
Teile des Gesetzes sind bereits am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die übrigen Regelungen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft.
Solarium-Verbot für Minderjährige
Zu viel Strahlung, vor allem UV-Strahlung, kann schlecht für die Gesundheit sein. Deshalb verbietet das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung etwa Minderjährigen künftig die Benutzung von Solarien. Denn gerade die Haut junger Menschen ist besonders sonnenempfindlich. Die zunehmenden Hautkrebs-Erkrankungen sind oft auf zu viel UV-Strahlung zurückzuführen. Bei medizinischen Strahlenanwendungen ist künftig eine fachkundige Abwägung der Risiken vorgeschrieben.
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform - Artikel 5: Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
Das Gesetz legt die Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut fest. Dieses Zentrum hat unter anderem die Aufgabe, die von den epidemiologischen Krebsregistern der Länder erfassten Daten zusammenzuführen, zu prüfen, auszuwerten und die Bundesregierung zu informieren. Die Auswertungen werden veröffentlicht und auf einer interaktiven Internetplattform zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz ist bereits am 18. August 2009 in Kraft getreten.
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