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70 Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und
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dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die
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aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen
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10 €
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71 Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines
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gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung
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an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens
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der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen
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Anordnung nicht eingeschaltet
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10 €
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72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet
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5 €
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73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht
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vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es
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erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder
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Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder verschmutztem
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Zustand benutzt
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10 €
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73.1 - mit Gefährdung
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15 €
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73.2 - mit Sachbeschädigung
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35 €
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74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender,
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ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem
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Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
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10 €
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74.1 - mit Gefährdung
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15 €
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74.2 - mit Sachbeschädigung
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35 €
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75 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall
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oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht
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mit Abblendlicht gefahren
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25 €
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75.1 - mit Sachbeschädigung
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35 €
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76 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall
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oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht
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mit Abblendlicht gefahren
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40 €
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77 Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie
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vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht
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20 €
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77.1 - mit Sachbeschädigung
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35 €
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