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Fußgänger u.a.

F u ß g ä n g e r

111 Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der

 

Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht

 

am linken Fahrbahnrand gegangen

  5 €

112 Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht

 

zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an

 

nicht vorgesehener Stelle überschritten

 

112.1 - mit Gefährdung

  5 €

112.2 - mit Sachbeschädigung

10 €

F u ß g ä n g e r ü b e r w e g

113 An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter

 

erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht

 

ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herange-

 

fahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

80 €

114 Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg

 

gefahren

  5 €

Ü b e r m ä ß i g e  S t r a ß e n b e n u t z u n g

115 Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne

 

Erlaubnis durchgeführt

40 €

116 Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße

 

oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen

 

tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein

 

ausreichendes Sichtfeld ließ

40 €

U m w e l t s c h u t z

117 Bei Benutzung eines Fahrzeug unnötigen Lärm oder

 

vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht

10 €

118 Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin- und

 

hergefahren und dadurch einen anderen belästigt

20 €

S o n n t a g s f a h r v e r b o t

119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

75 €

120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag

 

oder Feiertag angeordnet oder zugelassen

380 €

V e r k e h r s h i n d e r n i s s e

121 Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr

 

gefährdet oder erschwert werden konnte

10 €

122 Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig

 

beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht

10 €

123 Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen

 

gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert

 

werden konnte

40 €

124 Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet

5 €

U n f a l l

125 Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei

 

geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren

30 €

125.1 - mit Sachbeschädigung

35 €

126 Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen

 

getroffen worden waren

30 €

W a r n k l e i d u n g

127 Bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen

 

auffällige Warnkleidung nicht getragen

  5 €

Z e i c h e n  u n d W e i s u n g e n  d e r P o l i z e i b e a m t e n

128 Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt

20 €

129 Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

50 €

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