|
102 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut
|
|
|
oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert
|
|
|
102.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
|
50 €
|
|
102.1.1 - mit Gefährdung
|
75 €
|
|
102.2 bei anderen als in Nummer 102.1 genannten
|
|
|
Kraftfahrzeugen
|
35 €
|
|
102.2.1 - mit Gefährdung
|
50 €
|
|
103 Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm
|
|
|
nicht besonders gesichert
|
10 €
|
|
104 Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung
|
|
|
mehr als 4,20 m betrug
|
40 €
|
|
105 Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der
|
|
|
höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die
|
|
|
Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung
|
|
|
unzulässig über das Fahrzeug hinausragte
|
20 €
|
|
106 Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht
|
|
|
ordnungsgemäß angebracht
|
25 €
|
|
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
|
|
|
107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere,
|
|
|
die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht
|
|
|
beeinträchtigt war
|
10 €
|
|
107.2 das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung
|
|
|
vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahr-
|
|
|
zeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt
|
25 €
|
|
107.3 das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war
|
5 €
|
|
107.4 an einem Kraftfahrzeug, an dessen Anhänger oder an
|
|
|
einem Fahrrad die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung
|
|
|
auch am Tage vorhanden oder betriebsbereit war
|
10 €
|
|
107.4.1 - mit Gefährdung
|
20 €
|
|
107.4.2 - mit Sachbeschädigung
|
25 €
|
|
108 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug,
|
|
|
der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war,
|
|
|
wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
|
|
|
war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die
|
|
|
Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
|
80 €
|
|
109 (weggefallen)
|
|
|
109a (weggefallen)
|
|
|
110 Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem
|
|
|
Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit
|
|
|
wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die
|
|
|
nicht alsbald beseitigt werden konnten
|
10 €
|