Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt 2020
(Beträge in Euro)
Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus und gilt für zwei Unterhaltspflichtige. Bei einer grösseren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen vorzunehmen.
Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten - einschliesslich des Ehegatten - ist ggf. eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, erfolgt eine Mangelberechnung, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden kann.
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) liegt derzeit bei 880 € (bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen), bzw. bei 1.080 € (bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen). Hierin sind bis zu 380 € für Unterkunft einschl. NK und Heizung enthalten.
(*) Der Bedarfskontrollbetrag ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
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